§ 1 Vertragsgegenstand
Dieser Lizenzvertrag, auch "Lizenz" genannt, bezieht sich auf alle Softwareprogramme der TecArt GmbH. Abweichende Namensgebungen und Produktvarianten der Software besitzen denselben Quellcode und fallen ebenfalls unter diese Lizenzbestimmungen. Unter "Software" im Sinne dieses Vertrages ist das jeweilige Softwareprogramm und alle zugehörigen Dokumente und Dateien, die im Lieferumfang enthalten sind, zu verstehen.
Für die Überlassung der Software an den Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn TecArt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Definitionen
Bugfix: Ein Bugfix behebt Fehler in einer Softwareversion, welche sonst Fehlfunktionen hervorrufen können. (x.y.1234 > x.y.2345)
Update: Ein Update ist eine Softwareaktualisierung, welche den bestehenden Funktionsumfang erweitert und auch Fehlerbeseitigungen enthalten kann. (x.1.zzzz > x.2.zzzz)
Upgrade: Ein Upgrade bezeichnet eine höherwertige Aktualisierung der Software auf eine neue Version mit großem Funktionsumfang, Designänderungen oder Plattformänderungen. (1.y.zzzz > 2.y.zzzz)
§ 3 Lizenzerteilung
a) TecArt ist Inhaber des Urheberrechts und aller sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software und behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen Vertragsbedingungen sowie den ergänzend geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TecArt GmbH, in der jeweils gültigen Fassung, nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.
b) TecArt überlässt dem Kunden die Software im Rahmen eines Kauf- oder Mietvertrages bzw. als kostenlose Version. Die Nutzungsrechte des Kunden im Zusammenhang mit der Überlassung von Software im Rahmen eines Kauf- oder Mietvertrages ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TecArt GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.
c) Überlässt TecArt dem Kunden die Software kostenlos, wird dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software als offline Version eingeräumt. Der zeitliche Umfang der Rechteeinräumung ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem Server bzw. einer virtuellen Maschine zu installieren. Weitergehende Rechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Für alle weiteren Leistungen, z. B. den Support für die Software oder andere Dienstleistungen ist ein separater kostenpflichtiger Vertrag mit TecArt abzuschließen.
d) Wird aus der kostenlosen Lizenz eine kostenpflichtige Lizenz, z. B. durch den Kauf oder die Miete einer Programmversion mit mehr Nutzern, als im Rahmen der kostenlosen Lizenz eingeräumt, gelten für den gesamten Vertrag die Regelungen für den Kauf- oder Mietvertrag gemäß diesen Lizenzbedingungen sowie ergänzend gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TecArt GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.
§ 4 Arten von Lizenzen
Eine Lizenz für die Software besteht grundsätzlich aus dem Programmcode, dem Lizenzschlüssel und der Programmbeschreibung. TecArt erteilt folgende Arten von Lizenzen:
a) kostenfrei ohne Lizenzschlüssel Kostenfreie Lizenzen ohne Lizenzschlüssel werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. TecArt kann für eine frei vordefinierbare Zeit nach eigenem Ermessen Module, Benutzer und Konfigurationen festlegen, welche nach dem frei definierten Zeitraum eingeschränkt werden können oder gänzlich entfallen. Es besteht kein Anspruch auf Upgrades, Updates oder Bugfixes. Die unregistrierte Version darf ohne Einschränkungen verteilt werden, sofern Umfang und Inhalt des Originalpakets nicht verändert werden. Es gelten folgende Einschränkungen:
Die unregistrierte Testversion darf ohne schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht als Bestandteil eines anderen Softwarepakets verbreitet werden. Unrechtmässig freigeschaltete Versionen (Hacks / Cracks), Registrierungsschlüssel oder Programme, die Registrierungsschlüssel erstellen, dürfen nicht gemeinsam mit der Testversion verbreitet werden.
b) kostenfrei mit Lizenzschlüssel Kostenfreie Lizenzen mit Lizenzschlüssel werden dem Kunden ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt. TecArt kann zeitlich begrenzte Lizenzschlüssel nach eigenem Ermessen mit Modulen, Benutzern und Konfigurationen ausstellen, welche nach dem Ablaufen des Zeitraums eingeschränkt werden können oder gänzlich entfallen. Es besteht kein Anspruch auf Upgrades, Updates oder Bugfixes.
c) entgeltpflichtig mit Lizenzschlüssel Entgeltpflichtige Lizenzen mit Lizenzschlüssel werden dem Kunden im Rahmen eines Miet- oder Kaufvertrages zur Verfügung gestellt. Erwirbt der Kunde das auf die Laufzeit des Lizenzvertrages zeitlich beschränkte (bei Miete) bzw. unbefristete Recht (Kauf) zur Nutzung der Software mit der Erweiterung eines Lizenzschlüssels zur Erweiterung von Modulen, Benutzern oder Konfigurationen, gelten die ergänzenden Regelungen in Bezug auf Updates, Upgrades und Bugfixes für das jeweils erworbene Produkt. Ein vorhandener Lizenzschlüssel berechtigt nicht automatisch zur Durchführung von Upgrades oder Updates.
d) Bei einer Lizenz mit Lizenzschlüssel erhält der Kunde in regelmäßigen zeitlichen Abständen einen neuen Lizenzschlüssel von TecArt ausgestellt. Der Lizenzschlüssel wird durch TecArt rechtzeitig und kostenlos neu eingespielt bzw. rechtzeitig und kostenlos dem Kunden zugesandt.
e) Alle weiteren Einschränkungen und Regelungen zum Lizenzumfang ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TecArt GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.
§ 5 Datenübermittlung und Lizenzprüfung
TecArt ist berechtigt, ausgestellte Lizenzschlüssel in regelmäßigen Abständen automatisiert zu prüfen oder nach Ankündigung eine Lizenzprüfung mit dem Kunden gemeinsam vorzunehmen. Darüber hinaus werden Änderungen im Umfang des Lizenzschlüssels oder der Gültigkeit aufgrund von Vertragsänderungen automatisch an die Software übertragen.
Bei der automatischen Prüfung des Lizenzschlüssels zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzung der Software durch eine Datenverarbeitungsanlage von TecArt werden die Daten automatisiert verarbeitet. Mit Annahme dieser Lizenzbedingungen erteilt der Kunde die Einwilligung zur Übertragung der Daten der aktuellen Version: Anzahl der Nutzer der Software, Anzahl gleichzeitiger Nutzer der Software, Anzahl der aktuell eingeloggten Nutzer in der Software, MAC-Adresse oder die IP-Adresse des Servers, auf die der Lizenzschlüssel ausgestellt wurde, aktuell genutzter und benötigter Speicherbedarf sowie Detailinformationen zum enthaltenen Lizenzumfang, zu den Modulen und Konfigurationen.
§ 6 Laufzeit
a) Die Laufzeit dieses Lizenzvertrages ergibt sich aus dem Lizenzschlüssel bzw. der für das Produkt geltenden Programmbeschreibung. Der Lizenzvertrag endet automatisch, wenn der Kunde gegen eine Vertragsbedingung verstößt. Sobald der Lizenzvertrag beendet worden ist, ist der Kunde verpflichtet, die Software und alle Kopien der Software in jeglicher Form zu zerstören.
b) Bei Abschluss eines Mietvertrages mit TecArt oder einem dazu autorisierten Dritten endet mit dem Mietvertrag auch gleichzeitig das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Die Bestimmungen in § 3 Lizenzerteilung und § 4 Arten von Lizenzen bleiben davon unberührt, sodass TecArt bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages das Nutzungsrecht auch bei Bestehen eines Mietvertrages widerrufen und den Lizenzschlüssel sperren kann.
§ 7 Produktaktualisierungen
TecArt kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages. Der Kunde hat nur bei Durchführung der ordnungsgemäßen Registrierung Anspruch auf aktualisierte oder revidierte Produktversionen gegen Zahlung der jeweils festgelegten Entgelte.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
a) Die Software ist getestet und weist die im Benutzerhandbuch (https://handbuch.tecart.de) und die in den Kurzdokumentationen bei Softwareaktualisierungen beschriebenen Funktionen auf. TecArt übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Kunden. Im Benutzerhandbuch, Programmbeschreibungen oder Kurzdokumentationen bei Softwareaktualisierungen dargestellte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
b) TecArt übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und kostenfreien Versionen sowie den ausdrücklich aus der Haftung bzw. Gewährleistung ausgenommenen Softwarebestandteilen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Ausgenommen davon ist die Haftung von TecArt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Bei dem Einsatz von Alpha-, Beta- und Testversionen, die noch nicht zum Vertrieb freigegeben sind, können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Kunden sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie. Der Einsatz derartiger Software erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss. Der Kunde akzeptiert dies ausdrücklich.
d) Mängel der Software hat der Kunde unverzüglich gegenüber TecArt anzuzeigen. Gewährleistungsverpflichtungen von TecArt beziehen sich nur auf das Land, in dem TecArt seinen Geschäftssitz hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
e) Für unberechtigte Nutzer, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
f) Soweit der Kunde die seitens TecArt angebotenen und online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Mangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können.
g) Im Übrigen gelten für die Haftung und Gewährleistung von TecArt ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TecArt GmbH, in der jeweils gültigen Fassung.
§ 9 Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu den Regelungen dieses Lizenzvertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TecArt GmbH, in der jeweils gültigen Fassung, abzurufen über die Homepage der TecArt GmbH AGB.
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