Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge mit einem Unternehmen der TecArt GmbH. Diese gelten wie folgt, sollten nicht andere Dinge in schriftlicher Form vereinbart worden sein.

1. Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der TecArt GmbH (nachfolgend: TecArt) gelten ausschließlich diese Bedingungen. Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TecArt erforderlich. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn TecArt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. TecArt ist für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserbringung sowie für die von ihr erbrachten Leistungen verantwortlich. Davon nicht umfasst ist die organisatorische und technische Einbindung der Leistungen in den Betriebsablauf des Kunden bzw. die aufgrund der Lieferungen und Leistungen angestrebten Ergebnisse. Diese liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

1.3. Darstellungen in Teststellungen und in Produkt- und Projektbeschreibungen sind keine Garantien. Die Einräumung einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von TecArt.

1.4. TecArt weist ausdrücklich darauf hin, dass sich sämtliche Angebote von TecArt zum Abschluss eines Vertrages nicht an Kunden richten, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben

2. Leistungsumfang, Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, Preislisten sowie aus den hierauf bezugnehmenden Vereinbarungen der Vertragspartner. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch. Bei einer möglichen Einschränkung dieser Leistungen für den Kunden besteht weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

2.2. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung kommen Verträge mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Bereitstellung der Leistungen durch TecArt zustande.

2.3. Schriftverkehr zwischen den Vertragspartnern kann auf elektronischem Wege erfolgen, wenn die Identität des Absenders kenntlich gemacht wird und die Authentizität des Dokumentes durch Angabe der Angebots-, Auftrags-, Vertrags- bzw. Kundennummer nachgewiesen wird. Dem jeweils anderen Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Erklärung nicht bzw. nicht mit diesem Inhalt von ihm abgegeben wurde.

3. Standardleistungen der TecArt

3.1. TecArt stellt seine Standardleistungen entweder durch Überlassung von Software auf Zeit (Miete) oder durch Überlassung von Software auf Dauer (Kauf) zur Verfügung. Regelmäßig werden im Zusammenhang damit weitere Leistungen erbracht. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen sowie ergänzend aus den unter Ziff. 2.1 dieser AGB angegebenen Unterlagen.

3.2. Die Verfügbarkeit der Software bei der Überlassung von Software auf Zeit (Miete) bzw. bei der Zurverfügungstellung von Speicherplatz für den Kunden, z.B. im Rahmen des Hostings ist in der ergänzenden Leistungsbeschreibung “Verfügbarkeitsregelung der TecArt GmbH“ geregelt. Diese lesen auf dieser Seite im Bereich "Verfügbarkeitsregelung".

3.3. Programme, Grafiken, Texte und andere Dokumente, die von TecArt für den Kunden erstellt und/oder bearbeitet wurden, hat der Kunde nach der Übergabe selbst zu sichern oder TecArt mit der Datensicherung zu beauftragen.

4. Zusätzliche Leistungen von TecArt

TecArt erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt zusätzliche Leistungen.

5. Leistungszeit

5.1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, TecArt hat einen Termin/eine Frist schriftlich als verbindlich zugesagt. TecArt wird den gewünschten Leistungszeitpunkt des Kunden soweit wie möglich berücksichtigen. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt stets vorbehalten. TecArt steht in Bezug auf Lieferungen und Leistungen Dritter nur dafür ein, dass die Bestellung ordnungsgemäß durchführt wird. Teillieferungen sind zulässig, soweit die geleisteten Teile isoliert sinnvoll nutzbar sind.

5.2. Die Einhaltung des Termins/der Frist setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten sowie seine Pflichten gem. Ziff. 7 dieser AGB rechtzeitig und vollständig erfüllt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Termine/Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung sowie einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Dies gilt auch dann, wenn sich nachträglich Anforderungen ändern.

5.3. Termine/Fristen verlängern sich um den Zeitraum (einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit), in dem TecArt durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden von TecArt, Nichtbelieferung durch Zulieferer), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen.

5.4. Insoweit Verzögerungen auf einem dem Kunden zurechenbaren Verhalten beruhen, ist der Kunde verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten an TecArt zu erstatten.

6. Nutzungsrechte des Kunden an der Software und den Unterlagen

6.1. TecArt räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte (bei Miete) bzw. unbefristete Recht (Kauf) zur Nutzung der Software und der überlassenen Unterlagen ein. Darüber hinaus gehende Rechte an der Software sowie an den überlassenen Unterlagen etc. erhält der Kunde nicht, es sei denn, dies ist in den nachfolgenden Abschnitten dieser Ziff. 6 geregelt.

6.2. Der Kunde hat bei Abschluss eines Kaufvertrages das Recht, Kopien der Software in dem Umfang anzufertigen, wie dies zur Nutzung der Software auf einem Server erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere die Anfertigung einer Sicherungskopie zu Zwecken der Datensicherung sowie einer Installationskopie auf einer Festplatte des verwendeten Rechners. Die Sicherungskopie ist mit einem Hinweis auf das Urheberrecht zu versehen.

6.3. TecArt und die Schöpfer der Software bleiben Inhaber des Urheberrechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software und der übergebenen Unterlagen.

6.4. Die Software darf weder abgeändert, zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. Das schriftliche Material darf weder vervielfältigt noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden.

6.5. Hat der Kunde die Software gekauft, darf der Kunde Rechte an der Software und den überlassenen Unterlagen im gleichen Umfang übertragen, wie diese ihm zur Erfüllung dieses Vertrages übertragen werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine eigene Nutzung endgültig aufzugeben, alle von ihm erstellten Kopien zu vernichten und den Dritten seinerseits vertraglich zu verpflichten, die Software und die überlassenen Unterlagen nur in dem Umfang dieser AGB zu verwenden.

7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:

7.1. Die vereinbarten Preise sind fristgerecht innerhalb von 14 Kalendertagen, spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel, zu zahlen. Für jede Zahlungsverspätung oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde TecArt die entstanden Kosten zu erstatten. Eine Rücklastschrift wird mit 10,00 EUR und jede Zahlungserinnerung mit 5,00 EUR berechnet. Nach Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.

7.2. Der Kunde darf nicht selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in einem über den in Ziff. 6 hinausgehenden Umfang in Programme oder Daten eingreifen oder eingreifen lassen.

7.3. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die bei TecArt entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn durch die Überprüfung festgestellt wurde, dass keine der Leistungen von TecArt die Störung verursacht hat und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

7.4. Die dem Kunden zugeordneten Daten, insbesondere Zugangsdaten, sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

7.5. Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere nicht ... a) für den unaufgeforderten Versand von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Spams) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spams) b) für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze, c) für das Versenden von bedrohenden oder belästigenden Nachrichten.

7.6. In den Systemen und Web-Auftritten dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten aufgenommen werden und es darf nicht auf Angebote mit solchen Inhalten hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Inhalte im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder die das Ansehen der TecArt schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

7.7. Die für Teledienste oder Mediendienste geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die dort geregelten Informationspflichten, sind zu beachten.

7.8. Die Mail-Postfächer sind mindestens wöchentlich zu sichten und die Inhalte zu sichern. TecArt ist bei Störungen unverzüglich zu benachrichtigen.

7.9. TecArt ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch den Kunden freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus der rechtswidrigen Nutzung der mit den Leistungen verbundenen namens-, marken-, urheber-, oder sonstigen immateriellen Schutzrechte ergeben.

7.10. Der Kunde ist verpflichtet, TecArt über die von ihm veranlasste Zugriffssteigerungen (Userzahl), Steigerungen des Datentransfervolumens und Steigerung des Speicherplatzbedarfes rechtzeitig zu unterrichten, damit TecArt die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lieferungen und Leistungen von TecArt ergreifen kann. Erfolgt die Unterrichtung des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig und werden dadurch die Lieferungen und Leistungen von TecArt beeinträchtigt, kann der Kunde daraus keine Rechte herleiten.

7.11. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig und macht er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht rückgängig, so kann TecArt ihre Leistungen auf Kosten des Kunden vorübergehend einstellen oder den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.

8. Nutzung durch Dritte

8.1. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von TecArt zur Alleinbenutzung zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung von Mitbenutzern ist im Rahmen der Leistungen von TecArt ohne Einschränkung möglich.

8.2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung der Leistungen von TecArt durch Dritte entstanden sind.

8.3. Entgelte, die durch unbefugte Nutzung der Leistungen von TecArt entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat, insbesondere wenn er eine unter Ziff. 7 dieser AGB aufgeführten Pflichten schuldhaft verletzt hat und die unbefugte Nutzung dadurch ermöglicht wurde.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Monatliche Preise sind, sofern keine gesonderte Regelung besteht, beginnend mit der Bereitstellung der Leistung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise monatlich im Voraus zu entrichten.

9.2. Bei der Änderung eines bestehenden Vertrages wird unabhängig vom Zeitpunkt der Änderung das Monatsentgelt für den vollen Monat berechnet.

9.3. Für Domains, Webhosting, E-Mail-Accounts und SSL-Zertifikate gilt eine Vorauszahlung von einem Jahr.

9.4. Anfallendes Transfervolumen oder erweiterter Speicherbedarf werden bei Ãœberschreitung des jeweiligen Freibetrages anhand der Leistungsbeschreibung jedes Produktes monatlich berechnet.

9.5. Es gelten immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Enthält der Vertrag keine Regelung für die Vergütung, ergibt sich die Vergütung aus der jeweils gültigen Preisliste von TecArt. Zu allen Preisen kommt die am Tage der Rechnungsstellung geltende Umsatzsteuer hinzu.

9.6. Ist eine periodische Vergütung (z.B. monatliche Vergütung) vereinbart, kann TecArt die Vergütung bei gleichem Leistungsumfang durch schriftliche Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende ändern. Eine solche Änderung ist jedoch frühestens 12 Monate nach Abschluss des Vertrages zulässig und darf die Vergütung des vorausgehenden 12-Monatszeitraumes nicht um mehr als 10 % übersteigen. Soweit eine Erhöhung der Vergütung von mehr als 7,5 % der Vergütung des vorausgehenden 12-Monatszeitraumes erfolgt, kann der Kunde der Erhöhung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens widersprechen. Kommt innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang des Widerspruches des Kunden bei TecArt keine Einigung über die Anpassung der Vergütung zustande, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals zu kündigen, wobei die Vergütung bis zum Inkrafttreten der Kündigung dann unverändert bleibt. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

9.7. Unabhängig von der Regelung in Ziff. 9.6 ist TecArt berechtigt, eine periodische Vergütung anzupassen, wenn sich Kostenbestandteile aufgrund von TecArt nicht zu beeinflussender Änderungen erhöhen, wie z.B. bei einer Erhöhung der Kosten für Telekommunikationsleistungen von Zulieferern, bei einer Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten aufgrund verbindlicher tarifvertraglicher Regelungen etc. Auf Wunsch wird TecArt die entsprechenden Gründe gegenüber dem Kunden benennen. Eine Erhöhung ist nur in dem Maße zulässig, wie sich die Änderung der jeweiligen Kostenbestandteile auf den Gesamtpreis auswirkt. TecArt wird die Erhöhung der Vergütung schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ankündigen.

9.8. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen, und zwar muss er spätestens am Tag des Zahlungsziels gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilen Einzugsermächtigung bucht TecArt den Betrag nach Rechnungslegung vom vereinbarten Konto ab.

9.9. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder soweit es sich um Ansprüche aufgrund von Mängeln handelt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

10. Einwendungen

Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Preise seitens des Kunden sind umgehend nach Zugang der Rechnung bei der in der Rechnung genannten Abteilung von TecArt schriftlich zu erheben. Einwendungen müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum eingegangen sein. Die Unterlassung gilt als Genehmigung der Rechnung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

11. Verzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TecArt nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt TecArt vorbehalten.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1. Rechte des Kunden bei Mängeln

12.1.1. Mietvertrag (z.B. Produkte TecArt-CRM Mobile und Hostingleistungen von TecArt)

a) TecArt ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben. b) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von TecArt durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. c) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn TecArt ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von TecArt verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. d) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von TecArt Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für TecArt unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

12.1.2. Kauf- und Werkvertrag

a) TecArt ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von TecArt durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. b) Die Mängelhaftungsfrist beträgt, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt, 12 Monate.

12.2. Haftungsbeschränkungen

12.2.1. TecArt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von TecArt oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie; c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von TecArt oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2.2. TecArt haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch TecArt oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

12.2.3. TecArt haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall bei Abschluss eines Mietvertrages bzw. begrenzt auf 20% des Kaufpreises je Schadensfall bei Abschluss eines Kaufvertrages.

12.2.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von TecArt nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nur bei Abschluss eines Mietvertrages.

12.2.5. TecArt haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von TecArt zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

12.2.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von TecArt im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

12.2.7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Eigentums- und Rechtevorbehalt

TecArt behält sich das Eigentum und die Rechte an vom Kunden erworbenen Produkten vor bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag. Der Kunde hat TecArt beim Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte von TecArt zu unterrichten. Der Kunde erklärt mit dem Abschluss des Vertrages, dass er sich verpflichtet, die Urheberrechte der TecArt zu beachten. Es ist dem Kunden nicht gestattet zur Sicherheit Pfandrechte zu bestellen und diese abzutreten.

14. Vertragslaufzeiten, Bedingungen und Kündigung

14.1. Das Recht gesonderter Vereinbarungen und Verträge bleibt durch die nachfolgenden Bedingungen unberührt.

14.2. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der Übernahme der vertraglichen Leistungen und verlängert sich jeweils um die angegebene Zeit (Mindestvertragslaufzeit), wenn der Vertrag nicht durch einen der beiden Vertragspartner 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

14.3. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich.

14.4. Das Vertragsverhältnis über zusätzliche Leistung ist für beide Vertragspartner jeweils mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

14.5. Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden auch die Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen.

14.6. Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die TecArt nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, TecArt einen sofort fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit noch ausstehenden Vergütung zu zahlen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die TecArt einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

14.7. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt.

15. Export und Mehrwertsteuer

15.1. Der Kunde erkennt an, dass die Software oder Teile der Software und damit verbundene technische Informationen den US-amerikanischen und/oder europäischen oder sonstigen Exportkontrollgesetzen unterliegen, die ihre Lieferung in bestimmte Länder untersagen können. Der Kunde verpflichtet sich, die Software oder hiermit verbundene Technologie nicht im Widerspruch zu den Exportkontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland einzuführen oder wieder auszuführen und insbesondere erforderliche Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für das Ausfuhrwesen (BAFA) einzuholen. TecArt kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag verweigern, sofern und solange diese Erfüllung deutsches, europäisches oder US-amerikanisches Exportrecht verletzt.

15.2. TecArt wird als Dienstleiser laut Artikel 9.2 e der 6. EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie klassifiziert. Käufer, die Dienstleistungen dieser Art in Anspruch nehmen, sind dafür verantwortlich, Mehrwertsteuer in dem Land abzuführen, in dem der Kauf stattgefunden hat. Aus diesem Grund erfolgt die Rechnungsstellung exklusive Mehrwertsteuer, sofern der Kunde über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) verfügt und außerhalb Deutschlands veranlagt wird. Bei der Lizenzierung ist daher zwingend die USt-IdNr anzugeben. Verfügt der Kunde über keine USt-IdNr und liegt der Firmensitz innerhalb der Europäischen Union, erfolgt die Rechnungsstellung zzgl. des deutschen Mehrwertsteuersatzes.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1.TecArt erhebt personengebundene Daten des Kunden die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Gestaltung zu begründen oder zu fördern (Bestandsdaten nach TDSV). TecArt verpflichtet sich, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.

16.2. Insofern TecArt im Zusammenhang mit den von TecArt zu erbringenden Leistungen im Sinne einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO tätig wird, gelten zwischen TecArt und dem Kunden ergänzend zu diesen AGB die Regelungen zur Einhaltung der für die Auftragsverarbeitung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, niedergelegt im Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO. Dieser Vertrag ist auf dieser Seite unter dem Menüpunkt Vertrag zur Auftragsverarbeitung einzusehen.

17. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, das Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

18. Partnerklausel

Die TecArt hat mit bestimmten Partnern Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung bestimmter TecArt-Produkte und -Leistungen geschlossen. Soweit ein TecArt-Partner Leistungen zu diesen AGB vermittelt, gelten ausschließlich diese AGB. Die TecArt ist weder für die Geschäftstätigkeit des TecArt-Partners verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die dieser dem Kunden gegenüber macht. Gleiches gilt für Produkte und Leistungen, die der TecArt-Partner unter eigenen Verträgen anbietet.

19. Kundendatenklausel und Referenzen

19.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass TecArt seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, speichert. Solche Informationen dürfen nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an TecArt-Partner und verbundene Unternehmen nur zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Bestellungen).

19.2. Der Kunde ist damit einverstanden, während der Vertragslaufzeit durch TecArt namentlich als Referenzkunde genannt zu werden. Für die Verwendung von Logos, Fallstudien oder Erfolgsgeschichten sowie für eine Wiedergabe von personenbezogenen Daten zur persönlichen Kontaktaufnahme durch Interessenten wird sich TecArt vorher eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden einholen. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

19.3. Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, auch per E-Mail, zulässig. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

20. Verwendung von open-source-Software

20.1. TecArt verwendet für die gegenüber dem Kunden bereitgestellte Software für einzelne Softwaremodule (Bibliotheken) open-source-Software. In Bezug auf diese Softwaremodule (Bibliotheken) werden dem Kunden Nutzungsrechte nach den jeweils für diese Softwaremodule (Bibliotheken) geltende Lizenzbedingungen eingeräumt. Ein Verzeichnis dieser Softwaremodule (Bibliotheken) mit den betreffenden Lizenzbedingungen kann der Kunde auf Wunsch anfordern. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TecArt kommen bezogen auf diese Softwaremodule (Bibliotheken) nur ergänzend zur Anwendung.

20.2. TecArt weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Zurverfügungstellung der Softwaremodule (Bibliotheken) die im Sinne von vorstehender Regelung in Abs. 1 als open-source-Software anzusehen sind, von TecArt kein Entgelt erhoben wird. Die vom Kunden geschuldete Vergütung bezieht sich daher nur auf die anderen Leistungen von TecArt.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Der Kunde kann nur mit von TecArt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bzw. mit Forderungen aufgrund von Mängeln aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis stützen. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.

21.2. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TecArt an Dritte abtreten.

21.3. TecArt kann Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer ausführen lassen.

21.4. Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, erfolgen Erklärungen der Vertragspartner an die im Vertrag angegebenen Adressdaten. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich die betreffende Adresse/Fax-Nummer/E-Mail zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber unterblieben ist.

21.5. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.

21.6. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von TecArt. Gleiches gilt für den Erfüllungsort, es sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.

21.7. Es gilt - auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden - das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

21.8. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Kunde und die TecArt verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

Verfügbarkeitsregelungen

Die Verfügbarkeit von Software, z.B. im Rahmen des Hosting ist in der Verfügbarkeitsregelung der TecArt GmbH geregelt.

1. Gegenstand der Verfügbarkeitsregelung

Die Verfügbarkeit beschreibt die Nutzbarkeit der Software bzw. der in der Leistungsbeschreibung/den Handbüchern der jeweiligen Software beschriebenen Softwareprozesse.

Die Verfügbarkeitsregelung kommt nur bei der Überlassung von Software auf Zeit (Miete) bzw. dann zur Anwendung, wenn TecArt Speicherplatz für den Kunden zur Verfügung stellt, z.B. im Rahmen des Hosting.

2. Betriebszeit und Verfügbarkeitsquote

Die Betriebszeit für die Software beträgt 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Die Verfügbarkeitsquote pro Monat beträgt 99,8%.

3. Berechnung der Verfügbarkeit

Die tatsächliche Verfügbarkeit wird wie nachfolgend berechnet:

Formel der Verfügbarkeit der TecArt Software

Ausfallzeit ist die Summe der Zeiten, in denen ein Softwareprozess nicht verfügbar im Sinne von Ziff. 1 war. Als Ausfallzeit nicht gerechnet werden solche Zeiten, die

a) bei der Durchführung planbarer Wartungsarbeiten anfallen, soweit sie a1 in der Zeit von Samstag 6.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr durchgeführt werden a2 aus nicht von TecArt zurechenbaren Gründen zu einer anderen Zeit durchgeführt werden müssen und sich die Vertragspartner auf einen Ausführungszeitpunkt geeinigt haben.

b) durch Störungen bzw. bei der Durchführung von Störungsbehebungs- und Wartungsleistungen anfallen, die für TecArt nicht vorhersehbar und planbar waren, soweit sie nicht auf Ursachen beruhen, die TecArt zu vertreten hat.

4. Nichtanwendbarkeit der Verfügbarkeitsquote

TecArt kann sich nicht auf die Verfügbarkeitsquote berufen, wenn sie den Ausfall der Software durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht hat.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

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