Supportbedingungen
Gerne helfen wir Ihnen zu Ihrem persönlichen Anliegen weiter. Beachten Sie hierzu bitte die geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Support-Dienstleistungen.
Unabhängig von Ihrer gebuchten Supportstufe können bestimmte individuelle Supportdienstleistungen kostenpflichtig sein.
TecArt-Nutzer ohne Supportvertrag erhalten Hilfe zu Ihren Anliegen über einen Einzelauftrag für den Support. Dieser Einzelauftrag wird Ihnen von den Supportmitarbeitern zugesandt.
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Vertragsgegenstand
Wir übernehmen im Rahmen des gebuchten Supportlevels die Wartung und den Support für die im Einsatz befindliche Software. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in der Anwendung der Software oder leisten vereinzelt Hilfestellung bei der Einrichtung/Konfiguration der Software.
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Leistungen im Rahmen des Supports
Für die Laufzeit des Supportvertrages und nach obigen Bedingungen hat der Vertragsnehmer Anspruch auf Supportleistungen in folgendem Rahmen:
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Ausschließlichkeit
Der Support der TecArt GmbH ist kein Ersatz für die Durchführung von notwendigen Schulungen und Dienstleistungen zur Beratung und Einrichtung (Customizing). Ebenso ersetzt der Supportvertrag nicht überlassenen Dokumentationen zu den Produkten der TecArt GmbH. Die Leistungen im Rahmen des Supports beziehen sich ausschließlich auf die von uns freigegebenen und supporteten Softwarekomponenten und Versionen. Wir behalten uns das Recht vor, Supportleistungen abzulehnen, wenn die erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme nicht erfüllt sind.
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Zusatzleistungen
Zusätzliche Dienstleistungen (Schulungen, Customizing etc.), Fremdsoftware, eigene Entwicklungen oder direkte Eingriffe auf Datenbankebene sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Ausgeschlossen sind auch Supportleistungen, welche die Hardware oder Infrastrukturbestandteile des Vertragsnehmers betreffen, wenn diese nicht von der TecArt GmbH geliefert oder hergestellt wurden.
Zusatzleistungen können gesondert zu den jeweils gültigen Preisen beauftragt werden.
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Erreichbarkeit
Den Support der TecArt GmbH erreichen Sie im Rahmen des gebuchten Premium-Support telefonisch montags bis freitags in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Ausgeschlossen sind bundeseinheitliche Feiertage.
Eine Erweiterung der Erreichbarkeit/Reaktionszeit und Wiederherstellungsfrist kann über einen individuellen SLA (Service-Level-Agreement) vereinbart werden.
Ein Vor-Ort-Service ist nicht Bestandteil des Vertrages.
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Vergütung
TecArt Standard-Supportverträge werden pauschal monatlich abgerechnet. Die Gebühren errechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Abrechnung erfolgt im Voraus.
Die entsprechenden AGB der TecArt GmbH regeln darüber hinaus alle weiteren Zahlungsbedingungen.
Die TecArt GmbH kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von einem Kalendermonat anheben, jedoch um höchstens 15% pro Kalenderjahr. Im Falle einer solchen Ankündigung hat der Vertragsnehmer das Recht zur Kündigung des Supportvertrages binnen eines Monats zum Zeitpunkt der Preisanhebung. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung gelten die neuen Preise als genehmigt.
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Laufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und ist darüber hinaus an die Laufzeit des entsprechenden Vertrages für die supporteten Produkte der TecArt GmbH gekoppelt. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des ersten Jahres bzw. zum Ende der Mindestvertragslaufzeit des supporteten Produktes der TecArt GmbH gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
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Haftung / Datenschutz
Für diesen Vertrag gelten die allgemeinen Haftungs- und Datenschutzbestimmungen der TecArt AGB.
Eine Haftung der TecArt GmbH für Schäden, die durch Eingriffe entstehen, ist ausgeschlossen. Der Vertragsnehmer verpflichtet sich zur Datensicherung, wenn nicht die TecArt GmbH eine entsprechende Sicherung für den Kunden im Rahmen der gebuchten Produkte erstellt.
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Bennenung von Ansprechpartnern
Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, werden vom Vertragsnehmer maximal zwei berechtigte Ansprechpartner für die Inanspruchnahme des Supports benannt. Der Vertragsnehmer muss die TecArt GmbH über Änderungen der Ansprechpartner informieren, andernfalls kann die Durchführung von Leistungen verweigert werden.
Es besteht die Möglichkeit, Dienstleister oder TecArt-Partner als Ansprechpartner für Belange des Supports zu benennen. Der Vertragsnehmer kommt für eventuell entstehende Kosten auf.
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Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Erfurt, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Als Schriftform nach diesem Vertrag genügt E-Mail oder Fax.